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   FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14   

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FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14 (https://dejure.org/2023,35908)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2023 - 3 K 3208/14 (https://dejure.org/2023,35908)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 3 K 3208/14 (https://dejure.org/2023,35908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsstreit um die zutreffende Bewertung eines bebauten Grundstücks; Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten bei eigener wirtschaftlicher Bedeutung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.09.2020 - II R 1/18

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14
    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesfinanzhof - BFH - mit Urteil vom 16. Juni 2020, Az. II R 1/18, - Revisionsurteil - die Entscheidung des Finanzgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO )).

    Der BFH hat bezüglich der anzuwenden Bodenrichtwerte im Revisionsurteil II R 1/18 hinsichtlich der anzuwendenden Bodenrichtwerte ausgeführt, da das zu bewertende Objekt teils an der Straßenseite der B...-straße liege und teils von dort in die Tiefe verlaufe, sei zum einen der für die B...-straße ermittelte Bodenrichtwert von 5.500 EUR/m2 und einer GFZ von 4, 5 einschlägig.

    Auch hier ist der Senat an den entsprechenden Hinweis des BFH im Verfahren II R 1/18 gebunden, § 126 Abs. 5 FGO .

    Genau diesen Sachverhalt legt jedoch auch der BFH seiner rechtlichen Würdigung zu Grunde, wenn im Urteil II R 1/18 davon die Rede ist, dass sich der gewerbliche Anteil (Nutzfläche) des Grundstücks auf 13% belaufe.

    Weiter sind im Streitfall die WertV in Verbindung mit den Wertermittlungsrichtlinien in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2006 (Bundesanzeiger 2006 Nr. 108a, berichtigt durch Nr. 121) zu beachten (vgl. Revisionsurteil vom 16. September 2020 II R 1/18).

  • BFH, 05.05.2010 - II R 25/09

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14
    Soweit ein Gutachten danach nicht in jeder Hinsicht den zu stellenden Anforderungen entspricht, können etwaige Fehler und Lücken im Gutachten vom Finanzgericht selbst geschlossen werden, wenn und soweit dies ohne Sachverständige im üblichen Rahmen einer Beweiswürdigung möglich ist (vgl. etwa BFH, Urteil vom 5. Mai 2010 II R 25/09, BStBl. II 2011, 203).
  • BFH, 13.12.2017 - XI R 12/16

    Zur Bindungswirkung eines BFH-Urteils

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14
    Jedoch entfaltet auch ein rechtsfehlerhaftes Urteil des BFH Bindungswirkung (vgl. BFH, Urteil vom Urteil vom 13. Dezember 2017 XI R 12/16, BFH/NV 2018, 448 ).
  • BFH, 17.05.2006 - VIII R 21/04

    Voraussetzungen für die Stellung als (Mit-)Unternehmer; offene und verdeckte

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14
    Zudem besteht eine Bindung auch hinsichtlich derjenigen Gründe, welche der bei der Aufhebung der Vorentscheidung ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (insgesamt ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Urteil vom 17. Mai 2006 VIII R 21/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2006, 1839 ; BFH, Urteil vom 4. November 2004 III R 38/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 271).
  • BFH, 14.12.2006 - II B 53/06

    Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Grundstückswerts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14
    Denn den Steuerpflichtigen trifft nicht nur die Darlegungs-, sondern auch die Nachweislast (vgl. insgesamt BFH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 II B 53/06, BFH/NV 2007, 403 ; BFH, Urteil vom 11. September 2013 II R 61/11, BStBl. II 2014, 363).
  • BFH, 01.03.1994 - IV B 6/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 FGO )

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14
    Soweit bei einer Zurückverweisung einer Rechtssache an die Vorinstanz keine Bindungswirkung eintritt, wenn das Revisionsgericht nur Empfehlungen für die weitere Behandlung der Sache durch das Tatsachengericht gibt, ohne dieses binden zu wollen, vgl. BFH, Beschluss vom 1. März 1994 IV B 6/93, BStBl. II 1994, 569, liegt ein solcher Fall einer bloßen Empfehlung hier nicht vor.
  • BFH, 11.09.2013 - II R 61/11

    Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren für Zwecke der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14
    Denn den Steuerpflichtigen trifft nicht nur die Darlegungs-, sondern auch die Nachweislast (vgl. insgesamt BFH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 II B 53/06, BFH/NV 2007, 403 ; BFH, Urteil vom 11. September 2013 II R 61/11, BStBl. II 2014, 363).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 38/02

    Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 3 K 3208/14
    Zudem besteht eine Bindung auch hinsichtlich derjenigen Gründe, welche der bei der Aufhebung der Vorentscheidung ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (insgesamt ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Urteil vom 17. Mai 2006 VIII R 21/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2006, 1839 ; BFH, Urteil vom 4. November 2004 III R 38/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 271).
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